Allgemeine Geschäftsbedingungen

der White Wangerooge GmbH

Stand 10 / 2020

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der White Wangerooge GmbH („AGB“) gelten ausschließlich für sämtliche Vereinbarungen über die Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Seminare, Tagungen, etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Auftraggeber (im Folgenden auch kurz “Gast“ genannt) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

  1. Vertragsabschluss

Durch Übersendung des individuellen Auftragsangebotes geben wir gegenüber dem Gast ein verbindliches Angebot ab. An dieses Angebot halten wir uns 7 Tage gebunden, sofern es nicht anders formuliert wird. Erst mit Zugang der Annahme des Auftragsangebotes durch entsprechende rechtsverbindliche Gegenzeichnung kommt ein Vertragsverhältnis über die angebotenen Leistungen zustande.

 

  1. Preise

Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen oder Festpreise vereinbart wurden, gelten die Preise unserer Preisliste zum Zeitpunkt der Veranstaltung. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem tatsächlichen Veranstaltungstermin mehr als 4 Monate liegen.

Die für den Veranstaltungstag vereinbarten und gültigen Preise gelten bis 03:00 Uhr morgens. Danach sind wir berechtigt, für jede angefangene weitere Stunde pro Mitarbeiter einen Betrag von 35,00 € und eine zusätzliche Getränkepauschale von 295,00 € in Rechnung zu stellen.

 

Jegliche Preise verstehen sich inkl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. 

 

  1. Teilnehmerzahl

Der Gast ist verpflichtet, die Anzahl der ausgewählten Speisen sowie die Getränkeauswahl spätestens 5 Werktage (Montag bis Freitag einschließlich) vor dem Veranstaltungstag schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als verbindlicher Mindestvertragsinhalt für die Bewirtung durch uns.

Im Falle einer Erweiterung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Ergänzende Bestellungen von Speisen, Getränke sowie zusätzliches Material werden nach dem am Veranstaltungstag gültigen Listenpreis berechnet.

  1. Zahlung

Bei Veranstaltungen mit einem anfänglich kalkulierten Rechnungsbetrag unter 3.000,00 € ist dieser unverzüglich nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch 5 Tage vor der Veranstaltung, fällig und zu zahlen.

Bei Veranstaltungen mit einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von über 3.000,00 € ist eine Vorauszahlung nach Übermittlung des Auftrages in Höhe von 40 % des vorstehend definierten Mindestvertragsinhaltes innerhalb von 14 Tagen gegen Rechnung zu begleichen. Weitere 30 % des Mindestvertragsinhaltes spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Veranstaltung. Der verbleibende Restbetrag ist nach Erhalt der Endabrechnung ohne Abzug fällig und ist sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen.

 

  1. Rücktritt

Wird die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, so sind wir mit Verzugseintritt zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zurückzutreten. Dies gilt dann, wenn die Veranstaltung die Sicherheit des Geschäftsbetriebes oder das Ansehen der White Wangerooge GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann oder der Betrieb behördlich untersagt wird. Im Falle des berechtigten Rücktritts durch uns besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Für den Fall, dass der Gast vom Vertrag zurücktreten möchte aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der White Wangerooge angesiedelt oder begründet sind, verbleibt es bei den in nachfolgender Ziff. 10. geregelten Stornierungskosten.. Alternativ ist der Gast berechtigt, den Veranstaltungstermin auf einen alternativen Termin in Abstimmung mit uns zu verlegen. In diesem Fall werden erbrachte Anzahlungen nicht rückerstattet.

  1. Fremdleistungen

Eine Haftung für Fremdleistungen jeglicher Art, insbesondere die Leistung von Musikern, Djs, Künstlern und ähnlichen Personen/Unternehmen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, sofern wir derartige Personen/Unternehmen an den Gast vermittelt haben. Der Gast beauftragt Fremdleistungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung bei dem Fremdleister.

  1. Veranstaltungsdurchführungen

Geringfügige Änderungen in dem Buffet oder Speiseangebot können saison- oder qualitätsbedingt gegeben sein und lässt das Vertragsverhältnis unberührt.

Es ist aus feuerpolizeilichen Gründen zu keinem Zeitpunkt zulässig, ein Feuerwerk auf dem Gelände der White Wangerooge zu zünden. Des Weiteren darf aus Sicherheitsgründen und Gründen der Reinigung kein Konfetti oder ähnliches auf der Tanzfläche verstreut werden.

Beanstandungen hinsichtlich Speisen und Getränke können nur unmittelbar nach Auftischen geltend gemacht werden. Wir werden bemüht sein, berechtigte Beanstandungen umgehend abzustellen.

  1. Haftung

Die von uns zur Verfügung gestellten bzw. gemieteten Gegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust auf Grund eines Verschuldens des Gastes, seiner Angestellten oder Gäste/Teilnehmer der Veranstaltung ist der Gast verpflichtet, die Kosten der Wiederbeschaffung (Zeitwert) bzw. die Reparatur zu tragen.

Die White Wangerooge GmbH haftet für von ihm zu vertretene Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die White Wangerooge GmbH für sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung der White Wangerooge GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  1. Stornierungen

Der Gast ist berechtigt, die mit ihm vereinbarte Veranstaltung zu stornieren. Eine Stornierung hat in jedem Fall per Einwurfschreiben oder per Mail zu erfolgen.

Erfolgt eine Stornierung des Gastes nach Abschluss des Vertrages, ist die White Wangerooge GmbH dem Auftraggeber folgende Beträge in Rechnung zu stellen:

– Ab 16 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 25 % (Veranstaltungen über 3.000,00 EUR)

– Ab 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 25 % (Veranstaltungen unter 3.000,00 EUR)

– Ab 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 50 %

– Ab 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 75 %

– Ab 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung:   90 %

– Am Tag der Veranstaltung:                           100 %
jeweils des vereinbarten Mindestvertragsinhaltes gem. der Regelung in vorstehendem § 4 Abs. 1.

 

Stornierungsbedingungen bei Hotelbuchungen:

Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung ist bis 4 Wochen vor Anreise in schriftlicher Form möglich.  Erfolgt eine Stornierung nach Abschluss des Vertrages ist das Hotel berechtigt, folgende Beträge in Rechnung zu stellen:

Ab 4 Wochen vor Anreise 50% des Rechnungsbetrages

Ab 1 Woche vor Anreise 80% des Rechnungsbetrages

Bei Nichtanreise 100% des Rechnungsbetrages

 

  1. Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen dem Gast nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder mit der Hauptforderung der White Wangerooge GmbH verknüpft oder anerkannt sind.

  1. GEMA

Bei Veranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten der White Wangerooge GmbH verpflichtet sich der Gast, selbst zu prüfen, ob die Veranstaltung gebührenpflichtig ist im Sinne der GEMA und dort von ihm anzumelden ist. Sollten wir aus und im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung von der GEMA in Anspruch genommen werden, hat uns der Gast auf erstes Anfordern von solchen Ansprüchen freizustellen.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien zur Vereinbarung einer angemessene Regelung, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.